
Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg setzt urheberrechtliche Schandensersatznsprüche für Autoren durch

Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg habenin mehreren Fällen urheberrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr erfolgreich außergerichtlich für unseren Mandanten durchgesetzt. Der Mandant ist Autor verschiedener Anleitungen zum Räuchern bestimmter Lebensmittel und hat seine urheberrechtlich geschützten Texte auf seiner Internetseite bereitgestellt. Mehrere Nutzer, darunter sogar eine bekannte internationale Elektronikmarktkette, haben diese Texte für ihre eigenen Seiten übernommen, ohne dass unser Mandant in diese Nutzung eingewilligt hätte oder er als Urheber im Sinne von § 13 UrhG benannt wurde. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Urhebers in Gestalt der Einräumung einer Lizenz.
Im Übrigen kann eine Übernahme fremder Leistungen auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Wenn Sie Fragen zum Urheber-oder Wettbewerbsrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Urheber- und Wettbewerbsrecht (HIER und HIER).