Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg wehrt Wettbewerbsklage ab
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Zahlungsklage vor dem Landgericht Berlin erfolgreich abwehren können. Eine Mitbewerberin hatte eine Werbung unserer Mandantin im Bereich einer speziellen Methode der Pigmentierung der Augenbrauen als irreführend und damit unlauter angegriffen. Das Gericht lehnte jedoch bereits die Klagebefugnis der Klägerin mit Geschäftssitz in der Schweiz ab, weil sie nicht auf demselben räumlich relevanten Markt wie unsere Mandantin mit Sitz in Hessen handelt. Insofern richtet sich die Werbung nicht an denselben Kundenkreis.
Die Aussage unserer Mandantin, „das Handgerät sei in Anlehnung an medizinische Instrumente entwickelt worden“ stellt uE zudem keine unwahre oder zur Täuschung geeignete Angabe dar. Unsere Mandantin besitzt ein sogenanntes Diamantenskalpell, welches aufgrund seiner präzisen Schnitte als chirurgisches Präzisionsinstrument vielfältig in der Chirurgie eingesetzt wird. Gerade im medizinischen Bereich kommen sogenannte Diamantenskalpelle öfters zum Einsatz, da hiermit mikroskopisch kleine Schnitte ausgeführt werden können. Die genannten Skalpelle werden als besondere Technik auch beim Microblading verwendet, um noch kleinere Striche in Form von Härchen erzielen zu können. Dies ist der grundlegende Unterschied zum „regulären“ Microblading.
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht (HIER und HIER).