
Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg erfolgreich in mehreren Verfahren
CS - ehemalige Rennfahrerin, Model und Unternehmerin – sah sich unzulässiger Berichterstattung über ihr Liebes- und Privatleben ausgesetzt. Berichtet wurde in mehreren Medien – darunter das Sat. 1 Frühstücksfernsehen sowie die Zeitschriften Intouch und Closer. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind erfolgreich gegen die Berichte vorgegangen:
Media Kanzlei erwirkt Richtig- und Gegendarstellung gegen Sat. 1
In der Sendung „Sat. 1 Frühstücksfernsehen“ vom 26.08.2019 erschien ein Bericht über unsere Mandantin, in dem diverse Unwahrheiten behauptet wurden. Unter anderem wurde unserer Mandantin unterstellt, sie hätte Geldprobleme und ihr würde es bei potentiellen Partnern ausschließlich darauf ankommen, dass diese wohlhabend seien. Diese Behauptungen sollten angeblich aus Posts von Frau S. abgeleitet worden sein. Die Posts beinhalteten jedoch vielmehr genau gegenteilige Aussagen und wurden von den Medien bewusst aus dem Zusammenhang gerissen, verkürzt und in einen gegenteiligen Kontext gesetzt, um einen berichtenswerten Skandal zu stricken. Daher forderte die Media Kanzlei Sat. 1 zu einer Gegendarstellung und Richtigstellung in der nächstmöglichen Sendung auf, in der die Behauptungen zurückgenommen werden sollten. Dem kam Sat.1 nach und ließ durch den Moderator - nach eigenen Angaben - erstmals in der Geschichte des Frühstücksfernsehen öffentlich die Gegendarstellung und die Richtigstellung verlesen.
Darüber hinaus
erwirkte die Media Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag Bauer XCEL Media,
der auf dem Internet-Portal wunderweib.de einen Artikel über unsere Mandantin veröffentlichte, in dem dieselben Äußerungen verbreitet wurden. Deshalb mahnte die Media Kanzlei die Verantwortlichen zunächst ab und forderte sie dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies wurde verweigert, sodass wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellten, dem das Landgericht Frankfurt am Main, zu Gunsten unserer Mandantin, stattgab. Der Antragsgegnerin wurde die Verbreitung von Unwahrheiten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt. Ferner wurden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.
In einem weiteren Verfahren gegen die Herausgeber der Zeitschrift „Closer“ – der Heinrich Bauer Verlag - konnte der Erlass einer
weiteren einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Frankfurt am Main
erwirkt werden, und zwar dies, obwohl die Antragsgegnerin eine Schutzschrift hinterlegt hatte, um den Erlass der Verfügung zu verhindern. Gegenstand des Verfahrens war die Abbildung des Wohnhauses von Frau S. , das in der Zeitschrift zu sehen war, obwohl unsere Mandantin verständlicherweise sehr viel Wert darauf legt, dass ihre Wohnanschrift unbekannt bleibt.
Unwahre Behauptungen – die Media Kanzlei vertritt Sie gerne
Wenn auch Sie Kenntnis davon erlangen, dass Behauptungen über Sie veröffentlicht und verbreitet werden, die nicht der Wahrheit entsprechen und dazu geeignet sind Ihrem Ruf sowie Ihrer Karriere zu schaden oder ungerechtfertigt in Ihre Privatsphäre eingreifen, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und geben stets unser Bestes, den gegebenenfalls auf Sie zukommenden Schaden so gering wie möglich zu halten.