Media Kanzlei Frankfurt klagt am Amtsgericht Mönchengladbach erfolgreich Bearbeitungsgebühr gegen Bank ein.
Unsere Mandanten hatten zum Zwecke des Kaufs eines Automobils einen Darlehensvertrag mit der Santander Consumer Bank AG abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung veranschlagte die Bank ein Bearbeitungsentgelt von einigen hundert Euro.
Unseren Mandanten stand gegen die Bank ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Bearbeitungsentgelts in zu. Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgte die Zahlung ohne Rechtsgrund. Denn die Vereinbarung über das Bearbeitungsentgelt mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
Trotz der klaren Rechtslage ignorierte die Santander Consumer Bank AG das Schreiben eines Rechtsanwalts der Media Kanzlei Frankfurt. Das Amtsgerichts Mönchengladbach verurteilte die beklagte Bank nun antragsgemäß zur Rückzahlung.
Zudem musste die Bank den Betrag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Jahr 2009 verzinsen. Denn bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13 vgl. Senatsurteil vom 24. April 2007 - BGH Aktenzeichen XIZR1706 XI ZR 17/06, BGHZ 172, BGHZ Band 172 Seite 147 Rn. BGHZ Band 172 Seite 147 Randnummer 35 mwN). Regelmäßig erhöht sich der Betrag durch den Zinsanspruch um einige hundert Euro.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt konnten bereits zahlreichen Mandanten dabei helfen, Ihre zu Unrecht bezahlten Kreditgebühren zurückzuerhalten. Sprechen Sie uns unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn irrtümlich Bearbeitungsentgelte an eine Bank für den Kauf eines Autos oder ähnliches bezahlt haben.
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