Media Kanzlei Frankfurt verhandelt Auflösungsvertrag für bekannten Musiker
Unser Mandant hat mit seinem Geschäftspartner eine Konzertproduktions- und Bookingvereinbarung geschlossen, die ihn für mehrere Jahre exklusiv an den Vertragspartner band. Beim Bookingvertrag (oder Agenturvertrag) überträgt der Musiker einer Künstleragentur oder Konzertagentur die Vermittlung, Planung und Koordinierung seiner Auftritte . In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen der Gegenseite und unserem Mandanten. Unser Mandant, ein bekannter und erfolgreicher Künstler, wollte sich infolgedessen von der Konzertproduktions- und Bookingvereinbarung lösen.
Die Media Kanzlei Frankfurt führte diese Auflösungsverhandlungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Zwischenzeitlich konnten wir die Konzertproduktions- und Bookingvereinbarung im Einvernehmen und zur vollsten Zufriedenheit unseres Mandanten aufheben. Bei einer derartigen Aufhebung sollten die Bedingungen stets Gewissenhaft geprüft werden, damit am Ende auch tatsächliche alle wesentlichen Verwertungsrechte an den Künstler zurückfallen.
Die Media Kanzlei Frankfurt unterstützt stetig erfahrene Musiker und auch Newcomer, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen.
Wenn Sie Fragen zum Musikvertragsrecht oder dem Musikrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Musikrecht (Urheberrecht) finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER) und zum Markenrecht (HIER)