Media Kanzlei Frankfurt vertritt Renate Künast gegen Hass im Netz
Unsere Mandantin Renate Künast ist seit 2001 Mitglied des deutschen Bundestages. Von 2001 bis 2005 war sie als Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tätig. In den Jahren darauf, war sie bis 2013 Vorsitzende der Bundesfraktion ihrer Partei, den Grünen. Anschließend Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages und ist seit diesem Jahr Sprecherin für Ernährungs- und Tierschutzpolitik ihrer Partei.
Media Kanzlei mahnt Verantwortlichen der Verleumdung ab und erwirkt einstweilige Verfügung
Im Oktober 2016 erschien auf dem Blog „Halle-Leaks“ ein Beitrag, dessen Überschrift und Inhalt unsere Mandantin schwer verleumdet. Die unterstellten Aussagen wurden so von unserer Mandantin nicht getroffen. Daher mahnte die Media Kanzlei den Verantwortlichen ab und forderte ihn dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nachdem dies verweigert wurde, stellten wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem das Landgericht Frankfurt am Main, zu Gunsten unserer Mandantin, stattgab. Dem Gegner wurde die geschmacklose Werbekampagne auf Kosten unserer Mandantin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung - die Media Kanzlei hilft Ihnen gerne weiter
Die Beiträge über Renate Künast, welche auch Fotos mit ihrem Bildnis beinhalteten und auf Plattformen im Internet erschienen, die für jedermann zugänglich sind, stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts am eigenen Bild unserer Mandantin dar. Des Weiteren sind unwahre Behauptungen dieser Art verletzend sowie rufschädigend. Solche Ehrverletzungen sollten von niemandem hingenommen und geduldet werden. Wenn Sie Opfer von Hass im Netz werden, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und gehen gegen die Verletzung ihrer Rechte vor.