Media Kanzlei Frankfurt wehrt Zahlungsanspruch für Musikvideodreh ab
Die Media Kanzlei Frankfurt wehrt Zahlungsanspruch aus einem Musikvideodreh vor dem Amtsgericht Obernburg ab.
Unser Mandant hat als Musikproduzent und als Komponist ca. 120 Millionen Tonträger produziert und verkauft und u.a. für Musiker wie Roxette, Savage Garden, Whitney Houston, Atomic Kitten, 50 Cent, Juliane Werding, Aqua, Pitbull, Kid Rock, Jay-Z, Shaggy, Vengaboys uvm. gearbeitet.
Die Gegenseite behauptete, dass sie unserem Mandanten ein Darlehen in Höhe von mehreren tausend Euro für den Dreh des Musikvideos überlassen hatte und wollte diese Summe zurück. Bereits außergerichtlich trug die Gegenseite jedoch widersprüchlich vor, sodass die Rüge der Aktivlegitimation der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt durchgriff und die Klage durch Urteil des Amtsgerichts Obernburg am Main vollständig abgewiesen wurde. Die Klägerin, ein Musiklabel, musste die vollständigen Kosten des Verfahrens tragen..
Wenn Sie Fragen zum Musikvertragsrecht oder dem Musikrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Musikrecht (Urheberrecht) finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht HIER)