Media Kanzlei gegen BILD vor LG Frankfurt erfolgreich.
Die Bild-Zeitung hatte in dem Artikel „FRANKFURTER „HELLS ANGEL“ SCHNITZEL-WALTER Der tiefe Fall eines Rocker-Königs“ unwahre Tatsachenbehauptungen und Ehrverletzendes über unseren Mandanten geäußert.
So wurde etwa behauptet, dass unser Mandant „seinem Erzfeind Aygün sogar seine Geschäfte anbot und sagte er könne ganz Frankfurt haben.“
Diese Behauptung ist in vielerlei Hinsicht unwahr und wurde von der Gegenseite offenbar frei erfunden.
Infolgedessen ließ unser Mandant die Bild-Zeitung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Nachdem die Bild-Zeitung die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgeben wollten, erwirkten die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vor der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt eine einstweilige Verfügung. Der Bild-Zeitung wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € untersagt, diese unwahre Behauptung weiter zu verbreiten. Ferner hatte die Bild-Zeitung die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Bild-Zeitung hat zwischenzeitlich eine Abschlusserklärung abgegeben und damit den Beschluss des Landgerichts Frankfurt als endgültige Regelung anerkannt.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.