Media Kanzlei lässt Google mittels einstweiliger Verfügung die Anzeige von Suchergebnissen untersagen
Bei der Eingabe des Namens unserer Mandantschaft in die Suchmaschine von Google wurden in der Suchergebnisanzeige unzulässige Äußerungen über unseren Mandanten angezeigt und verbreitet. Hier handelte es sich um sogenannte Snippets, die Äußerungen waren nicht auf der von Google verlinkten Webseite, sondern in der Suchergebnisliste von Google zu sehen. Die verlinkten Webseiten waren völlig inhaltsleer. Ursprünglich wurden die unwahren Äußerungen zwar auf der verlinkten Webseite angezeigt, diese Webseite ist aber nicht mehr abrufbar. Abrufbar waren nur noch die Inhalte im Cache von Google sowie in den von Google selbst erstellten bzw. ausgewählten Snippets.
Media Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung
Da die Äußerungen, die über unseren Mandanten bei Google verbreitet wurden, nicht nur unwahr, sondern auch schwer rufschädigend waren, mussten die Anwälte der Media Kanzlei schnell handeln und erwirkten – nachdem sie Google zunächst außergerichtlich auf die Unzulässigkeit der Behauptungen hingewiesen hatten und Google wie gewöhnlich nicht reagiert hatte - für den Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen Google. Google muss nun seine Suchergebnisse indexieren und darf den Cache der Webseite nicht mehr anzeigen.
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