Media Kanzlei obsiegt im Wettbewerbsrecht vor dem OLG Dresden
Unsere Mandantin verkauft Fitnessgeräte über das Internet, u.a. über die Verkaufsplattform eBay. Gleiches trifft für die Verfügungsbeklagte und jetzige Berufungsklägerin zu. Bereits vor dem Landgericht Dresden waren wir für unsere Mandantschaft erfolgreich.
Die Gegnerin nutzte dabei das Siegel des TÜV Saarland „Service testet – gut“, ohne eine Fundstelle ausreichend zu kennzeichnen. Die Beklagte war der Auffassung, dass es sich bei der landgerichtlichen Entscheidung der Handelskammer um einen Fehler handeln würde und ließ das Urteil nun durch das Oberlandesgericht Dresden überprüfen.
Das Oberlandesgericht Dresden folgte nun ebenfalls der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt. Die Urteilsverfügung des Landgericht Dresden, die es der Gegenseite untersagte, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, mit dem Siegel zu werben, bleibt damit in Kraft. Der Unterlassungsanspruch ergab sich dabei aus dem Wettbewerbsrecht.
Oberlandesgericht Dresden Az. 14 U 1561/13: Wer mit guten Noten bei einem Test werbe, sei es nun für ein Produkt oder für eine Dienstleistung, sei verpflichtet, eine Fundstelle anzugeben. Den interessierten Verbrauchern müssen die erforderlichen Informationen angeboten werden.
Die Media Kanzlei Frankfurt vertritt laufend Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Bundesgebiet.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Mitwettbewerber verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch unzulässige Werbung etc. zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER).