
Media Kanzlei setzt Gegendarstellung gegen Berliner Zeitung durch

Unsere Mandantin ist eine Hilfsorganisation, die von tiefer humanitärer Überzeugung geleitet wird. Sie setzt sich für eine Welt ein, in der die Gemeinschaft Verantwortung für menschenwürdiges Leben übernimmt und soziale Gerechtigkeit verwirklicht wird. Richtschnur des Handelns sind universelle humanitäre Ziele. Unsere Mandantin erhielt die Wertung "Quality Mark 2 - Verified Compliant" von People in Aid und ist Mitglied der renommierten CHS-Alliance.Ferner wurde ihr der Ludwig-Erhard-Preis durch die EFQM-Auszeichnung "3 Stars - Recognised for Exellence" verliehen.
Die BZ hielt dies nicht davon ab, in dem Beitrag „Hamas-Unterstützer werben in Berliner U-Bahn“ unserer Mandantin vorzuwerfen, dass diese die Hamas unterstützen würde. Richtig ist, dass unsere Mandantin die Terror-Organisation Hamas nicht unterstützt.
Das außergerichtliche Abdruckverlangen der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt wies die Berliner Zeitung zurück. Infolgedessen beantragten die Mediananwälte den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin. Das Landgericht Berlin beschloss nun, dass die Berline Zeitung die von den Rechtsanwälten der Media Kanzlei verlangte Gegendarstellung abzudrucken hat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.