Media Kanzlei setzt Gegendarstellung vor dem LG Berlin gegen BILD durch
Über unseren Mandanten, einen Frankfurter Rechtsanwalt, wurde in der Vergangenheit in der BILD geschrieben, es würde gegen ihn wegen Zuhälterei ermittelt. Ferner behauptete die Bild-Zeitung, dass er einen Großteil der Taten bereits gestanden hätte. Bei beiden Äußerungen handelte es sich um offensichtliche Unwahrheiten, die das Persönlichkeitsrecht unseren Mandanten schwerwiegend verletzen.
Bereits am Landgericht Frankfurt erwirkte die Media Kanzlei Frankfurt aufgrund der unwahren, beleidigenden und inkriminierenden Verdachtsberichterstattung einen Beschluss, der der Bild unterschiedliche Äußerungen und die Identifizierung unseres Mandanten untersagte.
Neben derartigen Unterlassungsansprüchen eröffnet das Presserecht dem Betroffenen noch die Möglichkeit der Gegendarstellung und der Richtigstellung. Da es sich bei den Vorwürfen der Zuhälterei und des unterstellten Geständnisses um Tatsachenbehauptungen handelt, hat unser Mandant die Möglichkeit, die BILD dazu zu verpflichten, dass das Pressemedium seine Sicht der Dinge veröffentlicht.
Die Gegendarstellung, die die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt am Landgericht Berlin für den Rechtsanwalt durchgesetzt haben, finden Sie unter der URL (entfernt). Dort wird die Gegendarstellung für die Dauer, die auch der Ursprungsartikel bereitgehalten wurde, abgebildet. Die Anmerkung der Redaktion offenbart zudem, dass auch die BILD sich inzwischen bewusst ist, dass sie Unwahrheiten über unseren Mandanten verbreitet hat.
Der presserechtliche Gegendarstellungsanspruch ist in den Pressegesetzen und im Rundfunkstaatsvertrag verankert.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.