
Media Kanzlei setzt Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung gegen STERN durch

Die Media Kanzlei Frankfurt vertrat die Interessen eines bekannten Musikproduzenten über den das Journal Stern kürzlich mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen in dem Beitrag
"Petri Heil" - Hat Roxette-Produzent AfD-Hymne komponiert?
aufstellte.
Das Presserecht bietet dem Betroffenen unterschiedliche Mittel, um sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen zur Wehr zur setzen.
Neben Unterlassungsansprüchen eröffnet das Presserecht dem Betroffenen noch die Möglichkeit der Gegendarstellung und der Richtigstellung.
Die Gegendarstellung und Richtigstellung der Gegenseite, die die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt für den Musikproduzenten durchgesetzt haben, finden Sie unter der URL http://www.stern.de/kultur/musik/marco-delgardo--gegendarstellung-6791884.html. Dort wird die Gegendarstellung für die Dauer, die auch der Ursprungsartikel bereitgehalten wurde, abgebildet. Die Anmerkung der Redaktion offenbart, dass auch dem Stern bewusst ist, dass Unwahrheiten über unseren Mandanten verbreitet wurden.
(Screenshot Bild)
Der presserechtliche Gegendarstellungsanspruch ist in den Pressegesetzen und im Rundfunkstaatsvertrag verankert.
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.