Media Kanzlei setzt Unterlassungsansprüche für den Vorstand des BFBD durch
Unserer Mandantin ist Vorsitzende des Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. Zudem ist sie Journalisten, Autorin und engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Kampf gegen die Krankheit Borreliose. Die Verfügungsbeklagten warfen ihr vor, dass sie auf ihrer Facebookseite Schreiben mit Bezug auf den internen Schriftverkehr des Vorstandes öffentlich feilbieten würde. Zudem wurde der Eindruck erweckt, sie würde in strafrechtlich relevanter Form gegen den Datenschutz verstoßen und andere Personen verleumden im Sinne von § 187 StGB.
Infolge dieser inkriminierenden Vorwürfe mahnten wir den Verfügungsbeklagten zunächst außergerichtlich ab. Nachdem der Antragsgegner die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgab erwirkte die Media Kanzlei Frankfurt bereits vor einigen Wochen einen Beschluss vor dem LG Frankfurt, der dem Gegner dies unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagte.
In dem Termin, in dem über den Widerspruch der Gegenseite verhandelt wurde, teilte die Pressekammer des Landgerichts Frankfurts erneut die Auffassung der Medienkanzlei. Die Verfügung konnte von der Gegenseite nicht aufgehoben werden.
Die Äußerung, die die Gegenseite in einem Blogbeitrag kommunizierte, ist rechtswidrig. Sie verletzt unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zu den anerkannten Inhalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören
„die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 54, 148, 153 f.; 99, 185, 193). Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BVerfGE v. 25.10.2005 – 1 BvR 1696/98; vgl. BVerfGE 97, 125, 148 f.; 99, 185, 193 f.).“
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)