Media Kanzlei setzt Vergütungsanspruch gegenüber Goodbye-Deutschland-Produktionsfirma durch
Reality-TV-Sendungen sind ein beliebtes Sendeformat in der deutschen Fernsehlandschaft, jeder bekannte deutsche Privatsender hat eine oder mehrere Doku-Soaps im Programm. Dass die Personen, die für die Sendungen oft tagelang vor der Kamera stehen, sich von den Filmteams in jeder Situation ihres Alltags begleiten lassen und oft auch intime Momente mit dem Fernsehpublikum teilen, hierfür auch eine finanzielle Gegenleistung erhalten, sollte sich von selbst verstehen. Hierfür werden entsprechende Verträge geschlossen, innerhalb derer die Vergütung für die TV-Auftritte geregelt wird.
So lag der Fall auch hier: Für die Teilnahme an der Reality-Show „Goodbye Deutschland“, die auf dem TV-Sender VOX ausgestrahlt wird, wurde unserer Mandantschaft eine Vergütung in vierstelliger Höhe von der damaligen Produktionsfirma versprochen. Nachdem über mehrere Tage hinweg die gesamte Familie in ihrer neuen Heimat im Ausland mit der Kamera begleitet wurde, Interviews gegeben hat und damit ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist, wurde das erstellte Filmmaterial für die Sendung genutzt und ausgestrahlt. Die Produktionsfirma jedoch weigerte sich, die vereinbarte Vergütung an die Familie zu zahlen und zwar dies, obwohl die ausgestrahlte Episode ein voller Erfolg war. Die Familie wandte sich an die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg und bat diese um Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Produktionsfirma. Erst nach einer Klageerhebung beim Amtsgericht Leipzig durch die Anwälte zeigte die Produktionsfirma Einsicht und verpflichtete sich im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten Summe.
Wenn auch Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche haben, dann zögern Sie nicht, sich an die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu wenden. Wir unterstützen Sie gerne.