Media Kanzlei setzt wettbewerbsrechtliche Ansprüche am LG Dresden durch
Unsere Mandantin verkauft Fitnessgeräte über das Internet, u.a. über die Verkaufsplattform eBay. Die Beklagte verkauft ebenfalls Fitnessgeräte über die Verkaufsplattform eBay.
Die Beklagte nutzte dabei das Siegel des TÜV Saarland „Service testet – gut“, ohne eine Fundstelle anzugeben, über die sich Interessenten über die Hintergründe dies Siegels informieren können. Die Beklagte verschafft sich auf diese Weise einen immensen Wettbewerbsvorteil, da sich unzählige Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen von solchen Auszeichnungen und Siegel positiv beeinflussen lassen.
Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dresden folgte nun der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt und verurteilte die Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR zur Unterlassung. Der Unterlassungsanspruch ergab sich dabei aus dem Wettbewerbsrecht.
Die Media Kanzlei Frankfurt vertritt laufend Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Bundesgebiet.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Mitwettbewerber verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch unzulässige Werbung etc. zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER).