
Media Kanzlei setzt Ansprüche aus Werktitel einer Musik-Compilation durch

Unsere Mandantin ist ein erfolgreiches Plattenlabel und u.a. Inhaber von Rechten an unterschiedlichen Werktiteln, die sie seit vielen Jahren kommerziell verwertet. Zur Überraschung unserer Mandantin musste diese nun feststellen, dass Dritte ebenfalls Musik-Compilations unter gleichen Werktiteln u.a. bei Amazon zum Kauf anboten.
Diese Vorgehensweise verletzt die prioritätsälteren Rechte unserer Mandantschaft nach dem Markengesetz. Das Markenrecht untersagt,
„die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.“
Geschäftliche Bezeichnungen im Sinne des Markengesetzes sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§ 5 Abs. 1 MarkenG). Werktitelsind dabei die Namen oder besonderen Bezeichnungen u.a. vonTonwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (§ 5 Abs. 3 Markengesetz).“
Aus dem skizzierten Verstoß erwachsen unserer Mandanschaft Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung sowie auf Schadensersatz und Auskunftserteilung. Infolge der Abmahnung durch die Media Kanzlei Frankfurt konnte bereits außergerichtlich eine für alle Beteiligte sinnvolle Lösung herbeigeführt werden.
Wenn Sie Fragen zum Titelschutzrecht, Musikvertragsrecht oder dem Musikrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Musikrecht (Urheberrecht) finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER) und zum Markenrecht (HIER)