Media Kanzlei verteidigt die Meinungsfreiheit gegen „sehr konservative“ Online-Zeitung
Unser Mandant wurde wiederholt von den politischen Portalbetreibern, wohl aufgrund seiner liberalen Haltung, angegriffen. Nachdem unser Mandant „zurückschlug“, erstatte der Vorstand der „sehr konservativen“ Online-Zeitung Strafanzeige und verklagte unseren Mandaten vor dem Landgericht München. Der Streitwert wurde auf 44.000,00 EUR festgesetzt. Das Landgericht München folgte nun der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und wies die Klage mit einem 92-seitigen (!) Urteil ganz überwiegend ab.
So folgte das Gericht etwa auch der Auffassung der Rechtsanwälte der Medienkanzlei, dass unser Mandant die Gegenseite im konkreten Kontext als „rechtsradikal“ bezeichnen durfte. Das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz bedarf stets einer Begutachtung des konkreten Einzelfalls.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER)