Media Kanzlei verteidigt Meinungsfreiheit eines Musikproduzenten
Die Media Kanzlei Frankfurt verteidigt vor dem Landgericht Aschaffenburg die Meinungsfreiheit des Geschäftsführers eines renommierten Musiklabels.
Unser Mandant hat als Musikproduzent und als Komponist ca. 120 Millionen Tonträger produziert und verkauft und u.a. für Musiker wie Roxette, Savage Garden, Whitney Houston, Atomic Kitten, 50 Cent, Juliane Werding, Aqua, Pitbull, Kid Rock, Jay-Z, Shaggy, Vengaboys uvm. gearbeitet.
Die Gegenseite wollte unserem Mandanten mehrere Äußerungen untersagen. Der Streitwert wurde vom LG Aschaffenburg auf 40.000,00 EUR festgesetzt. In der mündlichen Verhandlung nahm die Gegenseite ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollständig zurück. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein sehr formales Verfahren. Vorliegend bestanden bereits zahlreiche formelle Mängel an dem Antrag, auf die von den Rechtsanwälten der Media Kanzlei Frankfurt hingewiesen wurde. Infolge der Hinweise auf diese formalen Mängel nahm die Gegenseite die einstweilige Verfügung zurück.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER)