Media Kanzlei verteidigt Meinungsfreiheit vor dem Landgericht Hamburg
Unsere Mandantin ist im Schulungsbereich selbstständig tätig und entwarf Schulungskonzepte für Unternehmen, die im Bereich Zahnmedizin agieren. Die Auftraggeber zogen aus den Fähigkeiten und dem Engagement unserer Mandantin über Jahre großen Nutzen.
Nun musste unsere Mandantin feststellen, dass ohne ihr Einverständnis ihr Konzept im E-Learning Podcast einer früheren Auftraggeberin übernommen wurde. Es versteht sich von selbst, dass unsere Mandantin, nachdem sie das E-Learning Podcast begutachtete, sehr enttäuscht war, als sie feststellen musste, dass große Teile ihres Konzeptes übernommen wurden.
Unsere Mandantin äußerte daher gegenüber dem früheren Auftraggeber Kritik und wollte über die „Leistungsübernahme“ ihres Konzeptes sowie über die „Urheberrechtsverletzung“ sprechen.
Infolgedessen meldete sich Monate später ein Drittunternehmen und forderte unsere Mandantin dazu auf, Unterlassung und Widerruf hinsichtlich zahlreicher Äußerungen zu erklären. Es sei etwa eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts, dass unsere Mandantin in diesem Zusammenhang von Urheberrechtsverletzungen und Leistungsübernahmen gesprochen hätte, so die spätere Klägerin. Ferner sollte unsere Mandantin und spätere Beklagte künftige Schäden zu ersetzen haben, die aus den Äußerungen resultieren könnten.
Unsere Mandantin wollte sich nicht selbst ins Unrecht setzen und lehnte die Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Ebenso leistete sie den berühmten Widerrufs- und Schadensersatzfeststellungsansprüchen keine Folge. Auch die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt waren der Auffassung, dass es sich um zulässige Meinungsäußerungen handelt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht tritt in einem solchen Fall hinter die Meinungsfreiheit zurück. Unserer Mandantin ist es als Schöpferin und Person, die das Schulungskonzept maßgeblich aufgebaut hat, nicht zuzumuten, ihre Ansichten bzw. Kritik am Umgang mit ihrer Person, insbesondere der Übernahme ihres Konzeptes und einzelner Werke, künftig nicht mehr äußern zu dürfen.
Die Gegenseite reichte dennoch Klage beim Landgericht Hamburg ein. Die Richter der Kammer für Urheberrecht des Landgerichts Hamburg folgten jedoch in allen Punkten der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt.
Im Ergebnis drang die Klägerin mit keinem Ihrer Ansprüche durch und muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten kontinuierlich vor den Pressekammern des Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.