
Media Kanzlei vor LG Frankfurt gegen Wettbewerber erfolgreich

Unsere Mandantin bietet Dienstleistungen im Sicherheitsgewerbe an. Dies umfasst Objektsicherung wie beispielsweise Baustellenbewachung, einen Empfangsdienst oder Ordnungsdienst. Das Kerngeschäft sind integrierte Sicherheitslösungen. Unsere Mandantin schafft dabei ca. 500 Arbeitsplätze. In der jüngsten Vergangenheit trat unsere Mandantin für die Sicherheit der Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften ein.
Kürzlich gingen unterschiedliche „anonyme“ Briefe bei unterschiedlichen Unternehmen und Behörden ein, so etwa bei der Stadtverwaltung Rüsselsheim, dem Ordnungsamt Rüsselsheim, dem Ordnungsamt Frankfurt, dem Hessische Competence Center (Zentrale Beschaffungsstelle Hessen) Wiesbaden usw. Die Unternehmen und Behörden waren Auftraggeber unserer Mandantin.
In den Briefen wurden in Bezug auf unsere Mandantin zahlreiche Unwahrheiten verbreitet, wie etwa das unsere Mandantin Voraussetzung der Gewerbeordnung nicht erfüllen würde und Schlimmeres. Die zahlreichen Äußerungen und Denunziationen waren auf die bloße Herabsetzung unserer Mandantin gerichtet. Derartige Verleumdungen sind geeignet, den guten Ruf eines Unternehmens innerhalb kürzester Zeit vollständig zu ruinieren, sodass ein schnelles Vorgehen für unsere Mandantin erforderlich war.
In den „anonymen“ Briefen ließen bei genauerer Betrachtung Informationen und Indizien herauslesen, die den Urheber der Briefe identifizierbar machten. Durch die detaillierte Aufbereitung der Indizien konnte die Media Kanzlei Frankfurt die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurts von der Verantwortlichkeit eines Mitbewerbers überzeugen. Das Landgericht Frankfurt untersagte nun dem Wettbewerber unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € künftig derartige Äußerungen über unsere Mandantin aufzustellen.Derartige gerichtliche Erfolge tragen dazu bei, dass Ansehen und die Reputation unserer Mandantin gegenüber deren Auftraggebern wiederhergestellt werden konnte.
Die Media Kanzlei Frankfurt vertritt laufend Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Bundesgebiet.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Mitwettbewerber verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch unzulässige Werbung etc. zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER).