
Media Kanzlei vs BILD wegen Verdachtsberichterstattung

Was stand in der Bild-Zeitung?
Über unseren Mandanten wurde in der Bild-Zeitung berichtet, dass dieser verdächtigt werde, ein minderjähriges Mädchen missbraucht und erpresst zu haben. Ferner hieß es, unser Mandant hätte einen Großteil der Taten gestanden und es würde gegen ihn wegen des Verdachts der Zuhälterei ermittelt. Unser Mandant, selbst Rechtsanwalt, nahm die Angelegenheit trotz eigener Rechtskunde nicht in die eigenen Hände, sondern vertraute auf die Expertise der Rechtsanwälte der Mediakanzlei Frankfurt.
Infolgedessen ließen die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt Bild.de eine Abmahnung nebst strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu kommen. Die abgemahnte Antragsgegnerin lehnte die Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich ab.
Was entschied die Pressekammer des LG Frankfurt?
Die auf das Presserecht spezialisierte Kammer des Landgerichts Frankfurt folgte nun in jedem Punkt der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und untersagte die Berichterstattung. Zudem muss die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen. Bei derartigen Berichterstattungen über Straftaten kollidiert regelmäßig die Pressefreiheit / Meinungsfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Das Presserecht verlangt die Einhaltung strikter Kriterien für eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Diese presserechtlichen Grundsätze wurden von der Antragsgegner weit überschritten.
Aufgrund der hohen Eingriffsintensität derartiger Unterstellungen sind an Äußerungen, die den Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen Verfehlung thematisieren, erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu stellen. Denn durch eine solche öffentliche Äußerung wird das Ansehen des Betroffenen ausgesprochen nachhaltig beeinträchtigt und muss die Gefahr, etwas Falsches mitzuteilen, nach Kräften ausgeschaltet werden. Durch die Auferlegung erhöhter Sorgfaltsstandards sollen solche Äußerungen vermieden werden, durch die der Betroffene in den Augen der Öffentlichkeit zu Unrecht oder in einem unvertretbaren Maße negativ dargestellt wird. Es geht zunächst die Unschuldsvermutung.
Im Ergebnis hat die Gegenseite durch die grob fahrlässige und haltlose Verdachtsberichterstattung die Existenzgrundlage unseres Mandanten schwer geschädigt, sodass die Berichterstattung zu Recht untersagt wurde.
Fragen zum Presserecht?
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.