
Media Kanzlei wehrt erneut Filesharing Klage ab

Unsere Mandantin wurde von der Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.K. verklagt. Die Gegenseite, vertreten durch die Abmahnkanzlei BaumgartenBrandt, wollte von unserer Mandantin 955,60 EUR. Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 27.07.2015 – Az. 31 C 2746/14 (96) nach einer umfassenden Beweisaufnahme entschieden, dass unsere Mandantin weder Täterin noch Störer ist und die Klage vollständig abegewiesen.
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, dass sie den Film DURST heruntergeladen hätte. Immer wieder kommt es vor, dass Personen wegen Filesharing abgemahnt werden, die einen derartigen Urheberrechtsverstoß nicht begangen haben.
Die Media Kanzlei Frankfurt berät kontinuierlich bei Filesharing Abmahnung. Einen Leitfaden wie Sie sich bei einer derartigen Abmahnung wegen Filesharing verhalten sollten, finden Sie hier.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vertreten regelmäßig abgemahnte in Filesharing-Verfahren. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder rufen Sie uns an
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