
Medienkanzlei mehrfach erfolgreich für ALFA-Mitglied gegen AfD-Mitglied

Was ist passiert?
Unser Mandant ist Professor Dr. Gunther Nickel, Leiter der Bundesprogrammkommission der Partei ALFA - Allianz für Fortschritt und Aufbruch. Der Beklagte ist Mitglied der AfD - Alternative für Deutschland und dort Richter an einem Landesschiedsgericht.
Der Beklagte griff unseren Mandanten im Internet öffentlich an und warf diesem vor, er würde andere Menschen bei deren Arbeitgebern denunzieren und persönlichen Rufmord betreiben. Die Äußerung war mit Bezug auf unseren Mandanten jedoch unwahr und entbehrte jedweder Grundlage. Dessen ungeachtet wollte der Beklagte die Äußerung nicht aus dem Internet entfernen, nachdem er von unserem Mandanten außergerichtlich darauf angesprochen wurde.
Unser Mandant hatte infolgedessen keine andere Wahl, als den Beklagten zunächst außergerichtlich abzumahnen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufzufordern. Der Beklagte ging jedoch davon aus, dass seine haltlosen Vorwürfe von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und wies die Abmahnung der Media Kanzlei zurück.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei beantragten zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen, die das Landgericht Frankfurt antragsgemäß erließ.
Das medienrechtliche Verfahren
Der Beklagte setzte sich gegen diesen Beschluss des Landgerichts Frankfurts zur Wehr, indem er gegen den Beschluss Widerspruch erhob und gleichzeitig einen Antrag nach § 926 ZPO stellte, in dem er unseren Mandanten zur Erhebung der Hauptsacheklage aufforderte.
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurts entschied nun durch Urteilsverfügung über die einstweilige Verfügungsache und bestätigte ihren damaligen Beschluss, sodass der Beklagte es weiterhin zu unterlassen hat, die damals untersagten Äußerungen in Bezug auf unseren Mandanten zu äußern.
Ferner entschied das Landgericht Frankfurt auch in der Hauptsacheklage, in der neben den Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Auch insoweit bestätigte das Landgericht Frankfurt die Anträge der Rechtsanwälte der Medienkanzlei Frankfurt in jedem Punkt und verurteilte den Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € bzw. Ordnungshaft die haltlosen und verleumderischen Anschuldigungen zu unterlassen. Ferner muss der Beklagte Schadensersatz in 4-stelliger Höhe an unseren Mandanten leisten.
Das Landgericht Frankfurt war der Auffassung, dass es für die schwerwiegenden Vorwürfe der Denunziationen beim Arbeitgeber und dem Vorwurf unser Mandant betreibe persönlichen Rufmord keinerlei Anknüpfungspunkte im Verhalten des Klägers gab.
Media Kanzlei Frankfurt
Die Media Kanzlei Frankfurt ist auf das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit sowie auf das Presserecht und Medienrecht spezialisiert. Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn Sie etwa Unwahrheiten oder Beleidigungen über sie verbreitet werden und Sie sich dadurch in Ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.
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