
Medienkanzlei wehrt Berufung vor dem OLG Frankfurt ab

In der Vergangenheit berichtet die Zeitschrift STERN wiederholt über ein Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt unter der Überschrift "Julian Assange; Wikileaks-Fans und ihr teures Hobby: Mobbing“. Den gesamten Artikel finden Sie HIER. Einen weiteren Artikel des Zeitschrift STERN finden Sie HIER. Mehr zu dem Verfahren finden Sie HIER.
Die Gegenseite provozierte eine Hasskampagne gegen unseren Mandanten. Nachdem die Rechtsanwälte der Medienkanzlei unserem Mandanten bereits vor dem Landgericht Frankfurt erfolgreich verteidigen konnten, legte die Gegenseite gegen die Entscheidung der Pressekammer Berufung ein.
In der Klage und Berufung stellten die Klägerinnen über 60 Unterlassungs-, Schadensersatz-, und Feststellungsanträge. Der Streitwert wurde vom Landgericht Frankfurt auf 147.500,00 Euro festgesetzt und auch vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. Keinem der über 60 Anträgen gab das Landgericht Frankfurt statt, sondern folgte in jedem Punkt der Argumentation der Media Kanzlei Frankfurt. Die Klägerinnen hatten zudem die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
Auch der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt folgte nun der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und wies die Berufung zu 98 % zurück.
Presserecht
Die Medienanwälte der Media Kanzlei Frankfurt sind auf das Presserecht, das Medienrecht und den Persönlichkeitsschutz spezialisiert und vertreten regelmäßig die Interessen von Personen, die durch Berichterstattungen und durch die Verbreitung von Unwahrheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden vor den Landgerichten des gesamten Bundesgebietes.
Sprechen Sie einen unserer Medienanwälte gerne kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn in Zeitungen oder im Internet Lügen, Unwahrheiten oder Verleumdungen über Sie verbreitet werden. Mehr zum Äußerungrecht, Presserecht und Medienrecht finden Sie HIER.