
Missbrauch von Uploadfiltern: Media Kanzlei obsiegt vor Landgericht wegen unrechtmäßiger Content-ID
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg erwirken in einem Präzedenzfall eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt wegen einer zu Unrecht ausgespielten Content ID auf YouTube.
Die EU will Plattformen im Internet künftig dafür direkt verantwortlich machen, dass sie nur Inhalte online verfügbar machen, die keine Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzen. Bei Plattformen, auf denen Nutzer*innen selbst Inhalte hochladen können, ist das denknotwenigerweise nur möglich, wenn die Inhalte bereits beim Upload überprüft werden. Es müssen also sog. Uploadfilter eingerichtet werden.
Nicht jede*r weiß, dass YouTube bereits über ein solches Filtersystem verfügt. Es nennt sich Content‑ID und erlaubt Rechteinhabern, die Videos von Nutzer*innen zu sperren oder die Werbeeinnahmen dieser Videos für sich selbst zu beanspruchen, wenn sie Bilder oder Musik enthalten, die diesen Rechteinhabern gehören.
Leider bieten diese Systeme auch viel Raum für Missbrauch. So musste ein Mandant der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg – ein namhaftes Musiklabel – kürzlich feststellen, dass eines seiner Lieder von einem Major Label beansprucht worden war. Das Major hatte also fremde Inhalte als eigene ausgegeben und konnte auf YouTube deren Nutzung kontrollieren. Die auf das Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt folgte der Auffassung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei und erließ die beantrage einstweilige Verfügung gegen das Major Label, durch die diese Beanspruchung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt wurde (n.rk.). Die Kosten des Verfahrens wurden dem Major Label aufgrund der Urheberrechtsverletzung auferlegt.