
Missbrauch von Uploadfiltern - Teil 2: Media Kanzlei obsiegt erneut vor dem Landgericht wegen unrechtmäßiger Content-ID
Erneut konnten die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg bezüglich einer unrechtmäßigen Beanspruchung im Content-ID-System von YouTube eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt erwirken.
Content ID ist eines der Rechtewahrungssysteme, die aufgrund der jüngst verabschiedeten Reform des EU-Urheberrechts künftig für viele Plattformen verpflichtend werden. Wie bereits hier ausgeführt, bieten diese Systeme auch viel Raum für Missbrauch.
In einem aktuellen Fall hatte ein Mandant der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg ein Musikstück zur nicht exklusiven Nutzung an ein Major Label lizenziert. Dieses Label verwendete das Stück in einer eigenen Produktion und hinterlegte anschließend das so entstandene Werk vollständig als Referenzdatei im Content-ID-System. Obwohl YouTube einfache Mechanismen anbietet, um solche Inhalte, die einem Nutzer nicht ausschließlich gehören, von dem Anspruch freizuhalten, beanspruchte das Label das gesamte neue Werk, inklusive des verwendeten Musikstücks.
Damit behauptete das Major Label gegenüber YouTube und allen Nutzern, Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Stück zu sein, was nicht der Wahrheit entspricht. Die Videos anderer Nutzer, die das Musikstück ebenfalls enthalten, wurden daraufhin gesperrt.
Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen YouTubes Richtlinien. Die auf das Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt ist der Auffassung der Rechtsanwälte Media Kanzlei gefolgt und hat mit ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass in einem fehlerhaften Content-ID-Anspruch auch eine Urheberrechtsverletzung liegt.
Dieser fehlerhafte claim wurde dem Major Label nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt (n.rk.). Außerdem muss es die Kosten des Verfahrens tragen.