
Musikrecht – Anwalt im Interview mit Fachmagazin
Hierbei wurden insbesondere Fragen zur Aufführung & Verbreitung von Musik, dem Urheberrecht allgemein und das Covern von Musikstücken erörtert. Außerdem beantwortet Herr Dr. Müller-Riemenschneider Fragen hinsichtlich der Benutzung von Musik im Internet und in sozialen Medien.
Urheberrecht & Co.
Das gesamte Interview "Urheberrecht & Co. – Interview mit Dr. Severin Müller-Riemenschneider" und die Antworten auf Fragen wie:
- Ein aufgenommener Song ähnelt einem bereits erschienen Song. Dieser neue Song ist aber keine Kopie. Wer entscheidet jetzt, ob es sich hier um eine angebliche Kopie handelt?
- Darf ich öffentlich Musik samt Noten von bekannten Liedern vorspielen? (Straßenmusiker, Theateraufführung, …)
- Darf ich als DJ eigene Sets bei SoundCloud und YouTube hochladen? Was muss beachtet werden?
- Ich habe einen Song zum kostenlosen Download angeboten. Eine Person hat sich daran bedient und nutzt Teile davon jetzt kommerziell. Gibt es dagegen eine Handhabe?
- Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
- Wann wird das Urheberrecht verletzt?
- Müssen bei Cover-Versionen Auszahlungen an den ursprünglichen Interpreten gezahlt werden? Ungeachtet wie erfolgreich das Cover wird.
- Darf ich ein Lied covern, bei welchem der Urheber ein Mitglied der GEMA ist?
- In welcher Form darf ein Lied gecovert werden? Wann mache ich mich strafbar?
- Was ist beim Upload von Videos mit Coversongs auf sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. zusätzlich zu beachten?
finden Sie auf delamar.de "Urheberrecht & Co. – Interview mit Dr. Severin Müller-Riemenschneider".
Urheberrecht und Musikrecht
Sollten Sie Fragen zum Urheberrecht oder Musikrecht haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
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