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27.04.2018

Musikrecht – Anwalt im Interview mit Fachmagazin

Hierbei wurden insbesondere Fragen zur Aufführung & Verbreitung von Musik, dem Urheberrecht allgemein und das Covern von Musikstücken erörtert. Außerdem beantwortet Herr Dr. Müller-Riemenschneider Fragen hinsichtlich der Benutzung von Musik im Internet und in sozialen Medien.

Urheberrecht & Co.

Das gesamte Interview "Urheberrecht & Co. – Interview mit Dr. Severin Müller-Riemenschneider" und die Antworten auf Fragen wie:

  • Ein aufgenommener Song ähnelt einem bereits erschienen Song. Dieser neue Song ist aber keine Kopie. Wer entscheidet jetzt, ob es sich hier um eine angebliche Kopie handelt?
  • Darf ich öffentlich Musik samt Noten von bekannten Liedern vorspielen? (Straßenmusiker, Theateraufführung, …)
  • Darf ich als DJ eigene Sets bei SoundCloud und YouTube hochladen? Was muss beachtet werden?
  • Ich habe einen Song zum kostenlosen Download angeboten. Eine Person hat sich daran bedient und nutzt Teile davon jetzt kommerziell. Gibt es dagegen eine Handhabe?
  • Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
  • Wann wird das Urheberrecht verletzt?
  • Müssen bei Cover-Versionen Auszahlungen an den ursprünglichen Interpreten gezahlt werden? Ungeachtet wie erfolgreich das Cover wird.
  • Darf ich ein Lied covern, bei welchem der Urheber ein Mitglied der GEMA ist?
  • In welcher Form darf ein Lied gecovert werden? Wann mache ich mich strafbar?
  • Was ist beim Upload von Videos mit Coversongs auf sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. zusätzlich zu beachten?

finden Sie auf delamar.de "Urheberrecht & Co. – Interview mit Dr. Severin Müller-Riemenschneider".

Urheberrecht und Musikrecht

Sollten Sie Fragen zum Urheberrecht oder Musikrecht haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de  oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.

Mehr zum Urheberrecht finden Sie HIER.

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