Nach erwirkter einstweiliger Verfügung weiterer Erfolg vor dem LG Frankfurt für die Media Kanzlei und Ihren Mandanten
Der Antragsgegner unseres Mandanten hatte Flyer verteilt, mit der für Kandidaten einer Aufsichtsratswahl geworben wurde. In diesen Flyern wurde auch unser Mandant erwähnt und abgebildet, obwohl er nicht zugestimmt hatte und auch keine nachträgliche Einwilligung erteilte.
Wir erwirkten eine erfolgreiche einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verteilung der Flyer, da das Bild unseres Mandanten unzulässig auf diesen abgedruckt war.
Jedoch kam der Antragsgegner seiner Sorgfaltspflicht nicht nach: Auch nach Aufforderung zur Unterlassung der Verteilung der Flyer erreichten uns Fotografien, die zeigten, dass die Flugblätter sich weiter im Umlauf befanden.
Der Antragsgegner erwiderte, dass er die Flyer nicht mehr verteile. Er hätte diese aber auch in die Postfächer der einzelnen Mitarbeiter verteilt und diese hätten die Flyer dann aufgehängt oder weiter verbreitet.
Dies überzeugte das Gericht jedoch nicht:
„Es hätte dem Schuldner nämlich vor diesem Hintergrund zur Vermeidung der weiteren Verbreitung der Flyer oblegen, in die jeweiligen Postfächer, in denen er die Flyer entdeckt hatte, einen Rückruf durchzuführen, beispielsweise indem er in die Postfächer einen weiteren Zettel einlegt, in dem er darauf hinweist, dass die Flyer nicht weitergegeben werden dürfen. Denn die in der einstweiligen Verfügung enthaltenen Verpflichtung, die weitere Verbreitung des Flyers mit dem streitgegenständlichen Lichtbild zu unterlassen, enthielt auch eine Pflicht zum Rückruf der Flyer, soweit dem Unterlassungstenor nicht anders nachgekommen werden konnte. Dieser Rückruf wäre dem Schuldner auch zumutbar gewesen.“
Der vorliegende Fall zeigt, dass auch nach erfolgreichem Erwirken einer einstweiligen Verfügung der Fall noch nicht beendet sein kann. Wenn der Antragsgegner seiner Pflicht zur Unterlassung nicht nachkommt, ist es wichtig, dem weiter nachzugehen. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung durch den Antragsgegner ein weiteres Ordnungsgeld erwirkt, dass der Antragsgegner nun zu zusätzlich zu den Verfahrenskosten für die einstweilige Verfügung zu zahlen hat.
Wir von der Media Kanzlei haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu tun. Unsere Anwälte geben stets ihr Bestes, um sie bis zum Schluss zu begleiten. Wählen Sie unsere Unterstützung und Sie werden einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben.