Neue Abmahnwelle durch Privatperson: Google Analytics und „anonymizeIP“
Seit einiger Zeit erreichen uns immer mehr Mandanten, die von einer bestimmten Abmahnmasche betroffen sind. Die Abmahnungen erfolgen durch die Privatperson Rainer Deyhle, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, massenhaft E-Mails und Briefe an Websitebetreiber zu verschicken und angebliche Datenschutzverstöße zu monieren. Es wird dabei die unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics ohne den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ vorgeworfen. Darüber hinaus fordert er Ersatz seiner angeblichen Rechtsanwaltskosten und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Herr Rainer Deyhle ist dabei längst kein Unbekannter mehr. In letzter Zeit häufen sich Berichte über Abmahnungen durch die Kanzlei „Negele, Zimmel und Greuter“.
Wir gehen stark davon aus, dass es ihm nicht am Schutz seiner personenbezogenen Daten gelegen ist, sondern er einzig aus diesen Abmahnungen Profit schlagen möchte. Das macht sowohl die ungewöhnlich hohe Anzahl an Abmahnungen als auch die beabsichtige Rechtsverletzung deutlich. Wie Kollegen berichteten, hat Herr Deyhle bereits mindestens 200 Abmahnungen ausgesprochen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich darüber liegen dürfte. Selbst wenn man nur von 200 Abmahnungen ausgeht, hat er als Privatperson bereits über 110.000,00 Euro an Rechtsverfolgungskosten verursacht. Vordergründig ist hier fraglos das Interesse Gebühren zu seinen Gunsten zu erzielen.
Wir möchten dabei anmerken, dass es durchaus eine Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen kann, wenn man als Websitebetreiber Google Analytics ohne die Anonymisierung durch „anonymizeIP“ verwendet. Die Implementierung von „anonymizeIP“ ist dringend zu empfehlen, da die Übermittlung der vollständigen IP-Adresse nach herrschender Meinung grundsätzlich nicht erforderlich ist. Dies begründet aber nicht die äußerst zweifelhafte Vorgehensweise des Herrn Deyhle. Wir gehen davon aus, dass die Abmahnungen unzulässig sein können, da ein Verstoß gegen Vorgaben des Datenschutzes nicht zwangsläufig zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht führt, welcher einen entsprechenden Anspruch begründet.
Sollten sie ebenfalls von einer solchen Abmahnung betroffen sein, empfehlen wir Ihnen unsere anwaltschaftliche, kompetente Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um schnell und effizient dagegen vorzugehen. Wir prüfen für Sie ob die Abmahnung überhaupt zulässig ist und inwiefern der Anspruch berechtigt ist. Wir raten Ihnen auf jeden Fall erstmal davon ab, voreilig eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir von der Media Kanzlei haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu tun. Unsere Anwälte geben stets ihr Bestes, um Sie bis zum Schluss zu begleiten. Wählen Sie unsere Unterstützung und Sie werden einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben.