
OLG Frankfurt untersagt Veröffentlichung von Bildnissen unseres Mandanten

Die Zeitschrift STERN berichtet widerholt über das Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt. Die Artikel des STERN finden Sie HIER und HIER. Unser Mandant wurde und wird gezielt von Personen im Internet mittels Beleidigung, Verleumdung und Übler Nachrede angegriffen. Die Gegner veröffentlichen Fotos von unserem Mandanten und veranlassten deren Streuung im Internet.
Die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung der Fotos verletzt unseren Mandanten in seinem Recht am eigenen Bild, das durch das Kunsturheberrecht besonders geschützt ist. Die so skizzierte Persönlichkeitsverletzung untersagte zunächst das Landgericht Frankfurt unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR. Zudem verurteilte die Pressekammer den Beklagten, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Insbesondere folgte das Gericht nicht der Auffassung der Gegenseite, dass die einmalige Veröffentlichung eines Fotos eine Einwilligung dahingehend begründen würde, dass das Foto in einem völlig anderen Zusammenhang genutzt werden kann.
Zudem sei unser Mandant weder eine Person des öffentlichen Lebens noch bestehe ein besonderer Informationswert, sodass unser Mandant die Veröffentlichung auch nicht gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG hinnehmen müsse.
Die von der Gegenseite eingelegte Berufung wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt vollumfänglich zurückgewiesen. Dabei bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt unsere Auffassung, dass selbst dann, wenn das Bildnis ursprünglich mit der Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht wurde, dass Bildnis nicht ohne Weiteres in einem anderen Kontext veröffentlicht werden darf.
Die Medienanwälte der Media Kanzlei Frankfurt sind auf das Presserecht, das Recht am eignen Bild und den Persönlichkeitsschutz spezialisiert und vertreten regelmäßig die Interessen von Personen, die durch Berichterstattungen und durch die Verbreitung von Unwahrheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden vor den Landgerichten des gesamten Bundesgebietes.
Sprechen Sie unseren Medienanwalt, Herrn Müller-Riemenschneider, kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn in Zeitungen oder im Internet Lügen, Unwahrheiten oder Verleumdungen über Sie verbreitet werden. Mehr zum Äußerungrecht, Presserecht und Medienrecht finden Sie HIER