OLG Hamm: Kein Schadensersatz wegen unerlaubten Aufnahmen auf YouTube
Der Beklagte ist ein YouTuber, der Reiseberichte aus aller Welt auf seinem Kanal veröffentlicht.
Auf einem Trip filmte er einen Luftsicherheitskontrolleur, der ihn auf sein Filmen mit den Worten
„Was ist das ? – Oh, sind sie Spion?“
ansprach. Der Mitarbeiter der Gepäckkontrolle war circa zwei Sekunden eingespielt und sein Gesicht sowie sein oberer Rumpf waren zu sehen; die Sequenz erschien in 28 unterschiedlichen Videos.
Der Kläger sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte immateriellen Schadensersatz in Höhe von über 8000,- EUR.
Das OLG Hamm wies die Klage jedoch ab.
Zwar handle es sich zweifelsfrei um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers, jedoch bringe nicht jede Verletzung einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz mit sich. Denn dieser Anspruch bestehe nur dann, wenn der Eingriff schwerwiegend sei und nicht auf andere Art und Weise ausreichend aufgefangen werden könne.
Es müssten die Gesamtumstände des Einzelfalls betrachtet und beurteilt und somit die Gesamtreichweite des Eingriffs erörtert werden, was sich in der Hauptsache auf die Bedeutung und die Reichweite des Eingriffs stütze.
Die Kammer stellte fest, dass es im Vorliegenden an der Schwere der Verletzungshandlung mangele. Zwar sei die Reichweite durch die Veröffentlichung auf der Plattform YouTube besonders hoch und eine unschätzbare Zahl an Personen haben Zugriff auf das Video, jedoch sei die lediglich zweisekündige Darstellung des Klägers nicht besonders erheblich und stelle nur ein Beiwerk zum eigentlichen Verlauf des Videos dar. Der Schwerpunkt liege auf der Selbstdarstellung des Youtubers, was die Beurteilung entscheidend präge.
Mit dem neuen und immer größer anwachsenden Berufsfeld des „Bloggers“, das sich über viele unterschiedliche Medien (YouTube, Instagram, Twitter usw.) erstreckt, stellen sich auch immer mehr und neue juristische Fragen.
Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben bereits zahlreiche Influencer in unterschiedlichen Verfahren vertreten. Haben Sie eine Abmahnung wegen nicht gekennzeichneter Werbung erhalten? Möchten Sie gegen eine unzulässige Berichterstattung über Sie vorgehen? Haben Sie eine Klage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten erhalten? In all diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg. Wählen Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite und kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich!