OLG München: yelp.de muss Schadensersatz an Fitness-Studio zahlen
Ein Fitnessstudio hatte geklagt, da yelp.de dessen Bewertung im Forum nicht korrekt darstellte. Auf der Bewertungsplattform wird aus allen abgegebenen Bewertungen eine Endnote gebildet und dem Unternehmen zugeordnet. Im vorliegenden Fall stufte die Software des Unternehmens lediglich zwei Bewertungen als „empfohlen“ ein, entsprechend negativ war die Endnote.
Ein Hauptproblem in diesem und anderen Fällen ist die Übernahme der Bewertungsplattform „Qype“ im Jahr 2012. Yelp.de hatte das Unternehmen aufgekauft aber die auf der homepage abgegebenen Bewertungen der einzelnen Unternehmen nicht mitübernommen. Dies führt jedoch dazu dass eben von 76 Bewertungen nur 74 als „empfohlen“ markiert wurden.
Generell ist es möglich, dass Plattformen wie yelp.de Kommentare nicht mit in die Bewertung einfließen lassen oder als nicht relevant kennzeichnen, wenn es sich zum Beispiel offensichtlich um Fake-Bewertungen handelt. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht zulässig. Das Unternehmen stellte lediglich darauf ab, dass es sich um ältere Kommentare der Plattform „Qype“ handele und diese User nicht mehr aktiv seien. Dies genügte der Kammer nicht als Rechtfertigung.
„Die Beklagte gibt keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür an, dass die nicht empfohlenen Bewertungen der streitgegenständlichen Studios in dem von ihr dargelegten Sinn gefälscht oder beeinflusst sind. Sie behauptet selbst nicht, dass auch nur eine der 74 bzw. 75 nicht empfohlenen Bewertungen Auffälligkeiten hinsichtlich der verwendeten IP-Adresse aufweise. Inhaltliche Auffälligkeiten der nicht empfohlenen Bewertungen sind ebenfalls nicht ersichtlich (vgl. hierzu Anlagen K 5 und K 7). Die Bewertungen sind vielmehr durchwegs mit Kommentaren versehen, die in vielen Fällen ausführlich und differenziert sind, und wurden soweit ersichtlich jedenfalls teilweise unter Namensangabe und mit dem Bild des Bewertenden abgegeben.“ (OLG München, Endurteil v. 13.11.2018 – 18 U 1280/16 Pre)
Das Gericht gab dem geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz Recht.
Außerdem fand in der Beurteilung des Gerichts Erwähnung, dass es sich bei den vernachlässigten Bewertungen um begründete und nachvollziehbare Noten handelt, die daher nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.
Haben auch Sie Probleme mit ungerechtfertigt schlechten Kommentaren auf Bewertungsplattformen wie yelp.de?
Wir von der Media Kanzlei haben jeden Tag mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu tun. Bereits für viele Mandanten konnten unsere Anwälte die nachträgliche Berücksichtigung oder Löschung von Kommentaren erwirken. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite suchen.