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27.04.2017

Osthesses News Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit

Die Zeitung Osthessen News berichtete kürzlich erneut über ein Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt.

 

Meinungsfreiheit und Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Unser Mandant beabsichtig den Bau einer Recyclinganlage. Ein Interessenverband machte in der Vergangenheit Stimmung gegen den Bau der Anlage. Dabei ist zunächst zu sehen, dass die Meinungsfreiheit eine kritische Auseinandersetzung mit derartigen Bauvorhaben gewährleistet. Die Meinungsfreiheit überwiegt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht jedoch nicht, wenn die geäußerte Meinung auf Unwahrheiten basiert. Kritiker können auch keine Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Position zu stärken.

 

Presserechtsverfahren vor dem Landgericht Fulda

Vor dem Landgericht Fulda wurde schlussendlich eine Einigung erzielt, dass die Gegenseite künftig bestimmte Unwahrheiten nicht mehr verbreitet.

 

Auszugsweise heißt es in Osthessen News:

 

„Wie die Rechtsanwältin Christine Semar gegenüber OSTHESSEN|NEWS erklärte, habe das Gericht entschieden: Das Wort "Gift-Schredder" dürfe von Harald Friedrich nicht mehr im Zusammenhang mit dem Bauprojekt verwendet werden. Rechtsanwältin Christiane Semar hob hervor, dass die Anlage keinen Sondermüll - im Volksmund als Giftmüll bezeichnet - lagere, sondern lediglich Böden lagere und breche. Dem Leser werde durch die missverständliche Formulierung, für die es keine validen Anknüpfungspunkte gibt vermittelt, Gifte würden von der Anlage und deren Betrieb ausgehen. Äußert Herr Friedrich erneut "Gift-Schredder" in Bezug auf das Bauprojekt müsse er nun eine empfindliche Vertragsstrafe an Herrn Weider zahlen.

Harald Friedrich, so die Rechtsanwältin, unterlasse zudem auch künftig, unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wahrheitswidrige Behauptung: „Der Betreiber lügt uns sogar an: Keine schädlichen Stoffe, kein Lärm und kein Staub“. Rechtsanwältin Semar erläutert hierzu, dass Herr Weider wahrheitswidrig der Lüge bezichtigt wurde.

Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider bewertet: „Eine scharfe Kritik muss in einer demokratischen Gesellschaft möglich sein, allerdings findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo es der Kritik an einem hinreichenden wahren Tatsachenkern fehlt. Dies war bei den vorstehenden Äußerungen unseres Erachtens der Fall."

 

Den gesamten Artikel "Landgericht verbietet Begriff "Gift-Schredder" bei Weider-Recyclinganlage" finden Sie hier.

 

Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, zur Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu befragen. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht  finden Sie HIER und HIER. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.

 

Mehr zum Presserecht:

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/osthessen-news-berichtet-erneut-ueber-presserechtliches-verfahren

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/die-zeitung-osthessen-news-aus-fulda-berichtet-ueber-verfahren-der-media-kanzlei

http://osthessen-news.de/n11548040/beim-landgericht-frankfurt-dr-al-hami-gewinnt-gegen-verlag-parzeller.html

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/media-kanzlei-gegen-bild-vor-lg-frankfurt-erfolgreich

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/media-kanzlei-setzt-gegendarstellung-gegen-berliner-zeitung-durch

http://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/bild-zeitung-wegen-des-artikels-dolmetscher-skandal-schockt-polizei-zu-hoher-geldentschaedigung-verurteilt

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