Presse berichtet über Verfahren der Media Kanzlei vor dem LG Köln
Opposition24 (Bericht vom 11.05.2016) und der Bonner Presseblog (Bericht vom 13.05.2016) informieren derzeit über ein aktuelles Verfahren der Media Kanzlei Frankfurt, in dem die Gegenseite unserem Mandanten untersagen möchte, dass dieser sich kritisch über den Kläger äußert. In der mündlichen Verhandlung vor der Pressekammer des Landgerichts Köln am 11.05.2016 ließen die Richter bereits erkennen, dass sie Zweifel an der Begründetheit der Unterlassungsklage haben.
Zuvor hat die Gegenseite bereits ein Ordnungsgeld gegen unseren Mandanten in vierstelliger Höhe beantrag. Das Amtsgericht Bonn folgte damals der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und wies der Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldes zurück.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)