
Pressekammer Frankfurt bestätigt Verbote gegen BILD Online und BILD Print wegen rechtswidriger „G-20“-Fahndungsaufrufe
"G20" Fahndungsaufrufe verletzen Persönlichkeitsrecht
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat bundesweit als erste Kanzlei und nach Angabe des Prozessbevollmächtigten von Axel Springer und der Bild GmbH & Co. KG als einzige Kanzlei ein vorläufiges Verbot gegen Bild Online und BILD-Print wegen Teilen der „G-20“-Berichterstattung im Wege der einstweiligen Verfügung erwirkt.
Bild Online hatte verschiedene Personen mit vergrößerten Gesichtszügen als gesuchte „G-20-Verbrecher“ abgebildet und um sachdienliche Hinweise an die nächste Polizeidienststelle gebeten. Die abgebildeten Personen wurden dabei als „Schwerkriminelle“ bezeichnet, die den Tod von Menschen in Kauf nehmen würden. Unsere Mandantin wurde dabei vor einer geplünderten Filiale eines Drogeriemarktes gezeigt mit der Behauptung, sie hätte beim „Wochenend-Einklau“ Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet.
Urteil der Pressekammer Frankfurt
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat diese Berichterstattungen mit Beschluss vom 20.07.2017 und 08.08.2017 verboten und auf den Widerspruch der Gegenseite die Verbote jeweils mit Urteil (nicht recktskräftig) vom 14.12.2017 bestätigt.
Persönlichkeitsverletzung durch die BILD
Dr. Severin-Müller Riemenschneider, Partner der Media-Kanzlei Frankfurt I Hamburg: „Der vorliegende Fall belegt anschaulich, dass BILD sich zum wiederholten Male zum Hilfs-Sheriff und Oberrichter der Republik aufspielt, anstatt die Ermittlungsarbeit den zuständigen Behörden zu überlassen. Fahndungsaufrufe sind Sache der Polizei, was auch die BILD wissen sollte. Es handelt sich um einen rechtswidrigen Medien-Pranger, wie er für die betroffenen Personen schlimmer nicht sein könnte.“
Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media-Kanzlei, ergänzt:
„Die BILD hat sich damit einmal mehr vorsätzlich über das geltende Recht hinweggesetzt und massive Rechtsverletzungen in Kauf genommen, um mit diesem neuen Skandal mal wieder Klick-Zahlen zu generieren, Auflage zu machen und überall ins Gespräch zu kommen. Was Süßigkeiten oder Kaugummis mit Schwerkriminalität oder der Inkaufnahme des Todes von Menschen zu tun haben, ist nicht nachvollziehbar. Damit sich die Rechtsverletzung nicht noch mehr lohnt, werden wir hier auch eine Geldentschädigung für unsere Mandantin prüfen. Es ist um den Rechtsstaat schlecht bestellt, wenn einzelne Boulevardmedien meinen, sie müssten die angeblich überforderten Ermittlungsbehörden mit privaten Fahndungsaufrufen bei ihrer Arbeit unterstützen.“
BILD kann gegen die Verbote noch Berufung einlegen, den Rechtsstreit in der Hauptsache fortsetzen oder die Verbote als endgültige Regelung anerkennen.
Ihr Persönlichkeitsschutz
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.