Presserecht: Pressekammer Berlin bestätigt unsere Gegendarstellung
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg hat für ihren Mandanten, den Betriebsratsvorsitzenden der Fraport Ground Services GmbH, per einstweiliger Verfügung der Pressekammer Berlin vom 05.04.2018 (27 O 174/18) erfolgreich eine Gegendarstellung durchgesetzt. Die BILD-Zeitung hatte am 14.03.2018 auf S. 9 berichtet, dass unser Mandant im Vorfeld der Wahl des Aufsichtsrates einen Kollegen beleidigt und bedroht haben soll („Kollegen-Zoff vor Aufsichtsratswahl“). Diese Beschuldigung entbehrte jeder Grundlage. Das Landgericht hat das Verbot auf den Widerspruch der Gegenseite mit Urteil vom 24.05.2018 bestätigt. Daraufhin wurde die Gegendarstellung in der Frankfurt-Ausgabe vom 09.06.2018 veröffentlicht.
Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg
Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media Kanzlei:
„Die Pressekammer hat zutreffend darauf hingewiesen, dass im Gegendarstellungsverfahren gerade keine Beweiswürdigung durch das Gericht vorgenommen wird, sondern nach dem Grundsatz der Waffengleichheit eine rein förmliche Gegenüberstellung von Erstmitteilung und Erwiderung des Betroffenen zu erfolgen hat.“
Dr. Severin Müller-Riemenschneider, Partner der Media Kanzlei:
„Die Gegendarstellung gilt als das schärfste Schwert im Presserecht und soll es dem Betroffenen ermöglichen, seine Sicht der Dinge zu einer unwahren Tatsachenbehauptung kurz und bündig darzustellen. Die Verlage versuchen häufig alles, um einen Abdruck zu verhindern, so dass die Durchsetzung von Gegendarstellungen extrem schwierig ist.“
Persönlichkeitsschutz
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