Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kritisiert Urteil im Fall Böhmermann
Böhmermann und die Kunstfreiheit
Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media Kanzlei, hat das Urteil der Pressekammer Hamburg vom 10.02.2017 im Fall Böhmermann jüngst im Rahmen eines Vortrages für Fachanwälte im Medienrecht kritisiert. Das Landgericht hatte in der ersten Instanz 18 der 24 Zeilen des sog. Schmähgedichts des Moderators verboten, in denen sexuelle Anspielungen in Bezug auf den türkischen Staatspräsidenten enthalten waren. Herr Dr. Hermann bemängelte insbesondere, dass das Gericht die satirische Bedeutung des Gedichtes in seinem maßgeblichen Gesamtzusammenhang nicht hinreichend berücksichtigt und das Schmähgedicht isoliert auf seine Zulässigkeit hin überprüft hat. Das Gedicht hatte im letzten Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und sogar zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn Böhmermann wegen Beleidigung geführt, das mittlerweile eingestellt worden ist.
Die PowerPoint-Präsentation von Herrn Dr. Hermann finden Sie hier, seine Urteilsanmerkung ist im Archiv für Presserecht 2017, S. 180-182 abgedruckt (Heft 2).
Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Kunfstfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt-Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz (HIER und HIER).