Rechtsanwalt der Media Kanzlei zum Streaming-Urteil des EuGH „filmspeler“
Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider, Gründer und Partner der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg und Dr. Tobias Hermann, Leiter des Hamburger Büros der Media Kanzlei, haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.04.2017 in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Europarecht“ besprochen. Der EuGH hat den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ i.S. von Art. 3 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie in einem weiten Sinne ausgelegt. Die Luxemburger Richter sehen auch in dem Verkauf eines Medienspielers („filmspeler“), über den illegale urheberrechtlich geschützte Werke auf Drittseiten gestreamt werden können, eine „öffentliche Wiedergabe“.
Eine vorübergehende Vervielfältigung lehnt der EuGH demgegenüber im Hinblick auf die berechtigten Interessen der Rechteinhaber als nicht sachgerecht ab.
Die Autoren halten einen Rückgriff auf die Schranke der Privatkopie im Falle des Streamings nach § 53 Abs. 1 UrhG jedoch weiterhin für denkbar, wobei dies an der Voraussetzung der „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ scheitern könnte.
Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. M
Was tun bei Filesharing Abmahnung
Sollten Sie eine derartige oder eine andere Abmahnung wegen FIlesharing von einer Kanzlei erhalten haben, so finden Sie hier unseren Leitfaden, der Ihnen erklärt, wie Sie sich nun verhalten können. Ein Fernsehinterview des Hessischen Rundfunks mit Fachanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider finden Sie HIER.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, so kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de oder per Telefon unter 069.348.7577.0. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnten bereits zahlreichen Mandanten helfen.
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