
Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider im Interview mit Frau Swanhild Zacharias in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Pro - christliches Medienmagazins“ im Beitrag „Ende der Diskussion“
Antworten gibt der Medienanwalt etwa zur Frage, was in Deutschland noch von der Meinungsfreiheit geschützt ist und welche Äußerungen unzulässig, also justiziabel sind. Zudem wird die Frage erörtert, was den Medien erlaubt ist, wenn sie eine Person für Äußerungen an den „medialen Pranger“ stellen. Wie weit dürfen Vorverurteilung, öffentliche Anklage, Diffamierung und Beleidigung gehen, bevor sie die Rechte des Betroffenen nach juristischen Maßstäben verletzen.
Darüber hinaus wurde Herr Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider befragt, welche Möglichkeiten der Einzelne hat, der sich in seinen persönlichen Rechten durch öffentliche Anklage, Diffamierung, Beleidigung, Verleumdung etc. verletzt sieht.
Konkret werden die Fälle Matthias Matussek, Birgit Kelle, Olaf Latzel thematisiert:
Matthias Matussek hatte sich selbst in einem Kommentar als „homophob“ bezeichnet und wurde dafür in den Medien und sozialen Netzwerken öffentlich angegriffen.
Die Journalistin und konservative Katholikin Birgit Kelle widersprach in der Vergangenheit oft dem Mainstream beim Thema Homosexualität, Adoptionsrecht für Homosexuelle oder Familienpolitik. Sie wurde für ihre Äußerungen in Talkshows etwa als „Hexe“, „ewiggestrige, dumme Kuh“, „Nichte des Teufels“, „dümmliche Bratze“ oder „Katholikennutte“ beschimpft.
Der Bremer Pfarrer Olaf Latzel hat in einer Predigt im Zusammenhang mit dem muslimischen Zuckerfest das Wort „Blödsinn“ fallen gelassen, Buddha als einen „dicken, alten, fetten Hahn“ bezeichnet und bei der katholischen Kirche von „Reliquiendreck“ gesprochen. Diese Äußerungen seien unbedacht gefallen und er habe sich dafür entschuldigt, so Latzel. Anschließend wurde Herr Latzel von der Kirche und auch vom Bremer Parlament für seine Äußerungen und seine Predigt verurteilt. Es folgte ein „Shitstorm“ in den Medien, in dem er schlussendlich als „Hassprediger“ bezeichnet wurde. In diesem Zusammenhang wurde Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider befragt, inwiefern Latzel juristisch zur Rechenschaft gezogen werden kann und ob er den „Shitstorm“, da er ihn zumindest mitverschuldet hat, selbst zu verantworten hat und sich nicht gegen diesen zur Wehr setzen könnte.
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Die Media Kanzlei Frankfurt ist auf den Persönlichkeitschutz, das Presserecht und das Medienrecht spezialisiert und vertritt dauernd Personen, die durch die Verbreitung von Unwahrheiten und Lügen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden.
Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn in Zeitungen oder im Internet sich negativ über Sie geäußert wird. Sprechen Sie die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt auch gerne für Interviews und Vorträge an.
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