Richtigstellung für Hamburger Bauträger im Hamburger Abendblatt und der Bergedorfer Zeitung
Unsere Mandantin, die Projektgesellschaft Bergedorfer Tor, ist ein ortsansässiger Bauträger aus Hamburg. Ihr wurde durch die oben genannten Zeitungen unterstellt, dass die Baugenehmigung für das Gelände des Projekts „Bergedorfer Tor“ in Hamburg-Bergedorf ausgelaufen sei.
Media Kanzlei erwirkt Richtigstellungen
Diese Behauptung war falsch. Die Baugenehmigung für das Gelände ist nicht ausgelaufen und weiterhin rechtsgültig. Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hat sich für ihre Mandantschaft eingesetzt und außergerichtlich zwei Richtigstellungen erwirkt:
„Im Hamburger Abendblatt vom 7. Januar 2020 haben wir auf der Seite 12 unter der Unterschrift ‚Mehr Platz für Radler und Fußgänger‘ folgende Aussage über die Projektgesellschaft Bergedorfer Tor verbreitet: „13. Projekt „Bergedorfer Tor“ … Auf dem Rest der Fläche herrscht Ruhe, seit die Baugenehmigung im Sommer 2019 abgelaufen ist…“
Diese Behauptung stellten wir wie folgt richtig: Die Baugenehmigungen sind nicht abgelaufen, sondern weiterhin rechtsgültig. HA“ (Richtigstellung im Hamburger Abendblatt, Print-Ausgabe v. 17.01.2020, S. 13.)
Wortähnliche Richtigstellung in der Bergedorfer Zeitung, Print-Ausgabe v. 17.01.2020, S. 19.