Schallende Ohrfeige für das Jugendamt (Bundesstadt Bonn) Pressefreiheit
Die Bundesstadt Bonn hat vor einigen Wochen einen Beschluss des Landgerichts Bonn erwirkt, wegen der vermeintlichen Verbreitung unterschiedlicher kritischer Äußerungen unseres jetzigen Mandanten. Über die Streitigkeiten unseres Mandanten berichteten bereits zahlreiche Medien, so etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der General Anzeiger, der Fernsehsender ARD mit dem Format „Report Mainz“. Die Stadt Bonn versuchte zu verhindern, dass unser Mandant der Presse Informationen und kritische Kommentare über das Jugendamt Bonn zukommen lässt. Das Landgericht Bonn folgte der Auffassung der Bundesstadt Bonn zunächst und erließ den begehrten Unterlassungsantrag, der unserem Mandanten unter Androhung von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR untersagte, die Informationen und Kritik Dritten zukommen zu lassen.
Infolgedessen wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten legten wir gegen die Verfügung, die wohl darauf abzielt, unseren kritischen Mandanten „mundtot“ zu machen, Widerspruch ein. In der heutigen Verhandlung gab es eine schallende Ohrfeige für die Bundesstadt Bonn, die ohne vorherige Abmahnung unseren Mandanten unmittelbar vor Gericht zerrte. Im Verlauf der emotionalen mündlichen Verhandlung des heutigen Tages, setzten wir unsere Rechtsauffassung durch. Wohl um ein negatives Urteil zu vermeiden, nahm die Bundestadt Bonn Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und entging so einem Urteil.
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitschutz (HIER und HIER)