"Schatz, hör' auf, die Kinder zu posten!" Interview T-Online
Kinderfotos auf Facebook "Schatz, hör' auf, die Kinder zu posten!".Das vollständigen Beitrag von Silke Asmußen, t-online.de und die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Müller-Riemenschneider finden Sie hier Kinderfotos auf Facebook.
"Bei Kindern bis zu sieben Jahren müssten die Eltern einer Veröffentlichung zustimmen, erläutert Severin Müller-Riemenschneider von der Media Kanzlei Frankfurt. Ab sieben Jahren sind Kinder bereits beschränkt geschäftsfähig. Der Jurist empfiehlt in dem Fall, neben der Einwilligung der Eltern auch die Einwilligung des Kindes für die Fotofreigabe einzuholen, um Rechtssicherheit zu haben.
Wer Kinderfotos unerlaubt verwendet, werde in der Regel aufgefordert, die Aufnahmen innerhalb einer kurzen Frist zu entfernen, erklärt Müller-Riemenschneider. Geschehe dies nicht, könnten zunächst Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung habe dabei derjenige zu tragen, der das Bild des Kindes rechtswidrig veröffentliche.
Geldstrafen bei unerlaubter Verwendung von Fotos
Wenn die Eltern im Namen des Kindes einen gerichtlichen Unterlassungstitel erwirken, droht dem Rechtsverletzer ein Ordnungsgeld von mehreren hundert Euro bis hin zu vierstelligen Beträgen. Die Höhe eines Bußgeldes hänge davon ab, ob die Bilder mit Vorsatz unberechtigt oder sogar zu kommerziellen Zwecken genutzt würden. Das Gericht sei nach freiem Ermessen sogar berechtigt, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu verhängen, betont der Anwalt."
Wenn Sie Fragen zum Recht am eigenen Bild oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER).