Spiegel-Bestseller-Buch auch nach OLG Frankfurt rechtswidrig
Unser Mandant ließ sich vor einigen Jahren manipulieren und folgte zeitweise einer radikalen Auslegung des Islams. Nach seiner Haftentlassung verlief seine Resozialisierung tadellos.
Jahre nach der Verurteilung und Haftentlassung veröffentlichte ein Verlag das Buch „Der Dschihadist / Terror made in Germany – Berichte aus einer dunklen Welt.
Das Buch identifizierte unseren Mandanten und verletzte sein Persönlichkeitsrecht in erheblicher Weise, da das anerkennenswerte Resozialisierungsinteresse unseres Mandanten missachtet wurde. So erklärte bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Leitentscheidung Urteil vom 5. 6. 1973 - 1 BvR 536/72 – Lebach-Entscheidung:
Eine spätere Berichterstattung ist jedenfalls unzulässig, wenn sie geeignet ist, gegenüber der aktuellen Information eine erhebliche neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, insbesondere seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Resozialisierung) zu gefährden. Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine den Täter identifizierende Sendung über eine schwere Straftat nach seiner Entlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung ausgestrahlt wird.“
Die Beklagte wurde außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dieser Forderung kam die Gegenseite nur eingeschränkt nach. Anschließend untersagte die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt der Gegenseite das Buch weiterhin zu verbreiten, wenn unser Mandant in diesem identifiziert wird.Dies wurde nun vom 16. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt. Dieser untersagte der Gegenseite die bereits gedruckten Bücher weiter zu vertreiben, solange unser Mandant in diesen erkennbar gemacht wird. Der Senat sah in der Veröffentlichung eine erhebliche Persönlichkeitsverletzung aufgrund der Gefährdung des Resozialisierungsinteresses.
Wenn Sie Fragen zum Verlagsrecht, Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und der Meinungsfreiheit haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Verlagsrecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten kontinuierlich vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.