Stadt Frankfurt gibt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und veröffentlicht Gegendarstellung und Richtigstellung
Rechtswidrige Berichterstattung
Artikel mit rechtswidrigen Inhalten auf offizieller Website der Stadt
Die Stadt Frankfurt hat auf einer ihrer offiziellen Webseiten einen Artikel veröffentlicht, in dem ein erfolgreiches Frankfurter Unternehmen massiv diskreditiert wurde.
Der Artikel enthielt zahlreiche unwahre Äußerungen, die den Ruf des Unternehmens schwer schädigten und dazu führten, dass Kunden Bedenken hinsichtlich einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen äußerten. Insbesondere wurde dem Unternehmen in dem Artikel unterstellt, dass die Mitarbeiter qualitativ minderwertige Arbeit leisten und Leib und Leben von Kunden gefährden würden sowie, dass das Unternehmen keine offizielle Zulassung für die Tätigkeiten, die es ausführt, habe. Ursprünglich stammt der Artikel aus der Feder eines ehemaligen Kunden des Unternehmens und wurde offensichtlich ungeprüft von der Stadt Frankfurt übernommen und auf deren Internetpräsenz veröffentlicht.
Dieser Artikel drohte, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Webseite der Stadt Frankfurt nach allgemeiner Ansicht um eine seriöse Quelle handelt, im Netz unkontrolliert verbreitet zu werden und so das Ansehen des Unternehmens nachhaltig und weitreichend zu zerstören.
Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung
Die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg ist gegen die Veröffentlichung dieser unwahren Behauptungen vorgegangen und hat erreicht, dass die Stadt Frankfurt eine umfangreiche Unterlassungserklärung abgibt. Die Stadt hat sich verpflichtet, insgesamt 13 Äußerungen, die in dem fraglichen Artikel zu lesen waren, nicht mehr zu behaupten. Zudem hat die Stadt auf ihrer Website eine Gegendarstellung sowie schließlich auch eine Richtigstellung zu dem Artikel veröffentlicht. So konnte der gute Ruf des Unternehmens wiederhergestellt werden. Auch die Anwaltskosten übernahm die Stadt Frankfurt vollständig.
Darüber hinaus hat die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg gegen zahlreiche weitere Personen, die den Artikel im Internet verbreitet hatten, Unterlassungsansprüche des Unternehmens durchgesetzt und konnte so verhindern, dass dieser sich weiterverbreitet.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Marina Lutz, Rechtsanwältin der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg: „Hier zeigt sich, dass gerade bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet schnell gehandelt werden muss. Über soziale Netzwerke, Foren und Blogs verbreiten sich gerade solche Behauptungen, die einen besonders skandalösen Inhalt aufweisen, rasant weiter und werden von unzähligen Personen geteilt, geliked und kommentiert. Ein Beitrag, der einmal ins Netz gelangt ist, kann so innerhalb kürzester Zeit eine riesige Anzahl von Menschen erreichen und ist nur schwer wieder einzufangen. Dies kann mitunter zu großen Image-Schäden und wirtschaftlichen Einbußen beim Betroffenen führen.“
Persönlichkeitsschutz und Presserecht
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz und dem Presserecht haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.
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