
Unzulässige Verdachtsberichterstattung im Mannheimer Morgen

Was stand im Mannheimer Morgen?
Über unseren Mandanten wurde im Mannheimer Morgen der Wahrheit zu wider berichtet, dass dieser verdächtigt werde, ein minderjähriges Mädchen missbraucht und erpresst zu haben. Ferner wurde fälschlicherweise behauptet, unser Mandant hätte einen Großteil der Taten gestanden und es würde gegen ihn wegen des Verdachts der Zuhälterei ermittelt.
Infolgedessen ließen die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt der Gegenseite eine Abmahnung nebst strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu kommen. Die abgemahnte Antragsgegnerin lehnte die Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung außergerichtlich ab.
Entscheidung des LG und OLG Frankfurt
Die auf das Presserecht spezialisierte Kammer des Landgerichts Frankfurt entschied drei der vier Äußerungen zugunsten unseres Mandanten und untersagte die Berichterstattung. Hinsichtlich des abgewiesenen Antrages legten wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Der Senat des Oberlandesgerichts folgte auch hinsichtlich des vierten Antragens der Auffassung der Media Kanzlei Frankfurt und verurteilte den Mannheimer Morgen zur Unterlassung. Zudem muss die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen.
Bei Berichterstattungen über Straftaten kollidiert regelmäßig die Pressefreiheit / Meinungsfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Das Presserecht verlangt die Einhaltung strikter Kriterien für eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Diese presserechtlichen Grundsätze wurden von der Mannheimer Zeitung überschritten.
Fragen zum Presserecht?
Wenn Sie Fragen zum Pressrecht, der Meinungsfreiheit oder zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Persönlichkeitsschutz und Presserecht (HIER und HIER). Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt treten laufend vor den Pressekammern der Landgerichte im gesamten Bundesgebiet auf.