Update: Instagram schützt Täter von sexualisierten Beleidigungen durch Auskunftsverweigerung – trotz gestattendem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main
An dieser Stelle hatten wir vor kurzer Zeit berichtet, dass das Landgericht Frankfurt am Main Instagram gestattet hatte, Auskunft über Nutzerdaten zu geben, da der betroffene Nutzer von ihm bearbeitete Bilder unserer Mandantin sowie sexualisierte Beleidigungen und Beschimpfungen über einen Fakeaccount – der angeblich der Account unserer Mandantin sein sollte – verbreitet hatte (den Beitrag finden Sie hier). Der Beschluss erfolgte aufgrund des noch recht neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das nach seiner Gesetzesbegründung vor allem die Rechtsverfolgung für Betroffene von anonymem Hass und Hetze im Internet erleichtern soll und war einer der ersten seiner Art in ganz Deutschland.
Facebook könnte helfen, Straftäter zu ermitteln
Vorliegend gehen wir davon aus, dass Facebook eine Vielzahl an Daten – insbesondere IP- oder E-Mail-Adressen – von dem fraglichen Täter gespeichert hat, die es ermöglichen könnten, den Täter der anonym begangenen Straftaten zu ermitteln, sodass unsere Mandantin endlich gegen die Straftaten vorgehen kann. Da Instagram aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht ohne entsprechende Gestattung durch ein Gericht Nutzerdaten herausgeben darf, war das Auskunftsverfahren nach § 14 Abs. 3 und 4 TMG i.V.m den Regelungen des FamFG durchzuführen. Instagram – bzw. die Muttergesellschaft von Instagram, die Facebook Inc. – hatte bereits im erstinstanzlichen Verfahren alles daran gesetzt, einen gestattenden Beschluss zu verhindern, obwohl die Voraussetzungen des NetzDG und des TMG zweifellos erfüllt waren. Erforderlich ist hierfür – neben der Verbreitung über ein soziales Netzwerk – lediglich das Vorliegen von Straftaten wie Beleidigung gem. § 185 StGB, übler Nachrede gem. § 186 StG oder Verleumdung gem. § 187 StGB. Diese Straftatbestände hatte das Landgericht im vorliegenden Fall von vorneherein ohne jeden Zweifel bejaht und die Äußerungen, die über unsere Mandantin getroffen wurden, als besonders verwerflich bewertet, sodass dem Antrag stattgegeben wurde. Bei objektiver Betrachtung verwundert diese Entscheidung nicht, auf dem Fakeprofil, das unter dem Klarnamen unserer Mandantin angelegt wurde, wurden schließlich mittels Bildbearbeitungssoftware verunstaltete Fotos unserer Mandantin, die diese auch in vermeintlich kompromittierenden Situationen zeigten, verbreitet.
Beleidigungen auf Instagram-Fake-Profil
Darüber hinaus enthielt das Profil Posts, die von unserer Mandantin stammen sollten und in denen es beispielsweise heißt: „Was würdest ihr tun, wenn ich nackt und gefesselt auf einem Stuhl sitzen würde und ihr reinkommt?“ oder „Hallo mein Name ist S****, ich bin eine s***, ich bin fett und habe eine grosse nase, ich bin hässlich! Alle **** mich wenn du einen gute *** willst, dann bitte kontaktiere mich“ (Unkenntlichmachung erfolgte durch d. d. Verf.). Es handelte sich also um widerliche Äußerungen, die über eine junge Frau getroffen und weltweit verbreitet werden könnten.
Facebook hält wichtige Daten zurück
Während des laufenden Verfahrens hatte Facebook außerdem aufgrund einer strafrechtlichen Ermittlung Nutzerdaten zu dem vorliegenden Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelt, während des Verfahrens vor dem Landgericht – trotz entsprechender richterlicher Aufforderung - jedoch vehement jegliche Äußerung dazu verweigert, ob die Beauskunftung an die Strafverfolgungsbehörden erschöpfend war. Das Verhalten lässt darauf schließen, dass Facebook noch weitere Daten vorliegen, die nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Da die Antragstellerin diese Daten jedoch zwingend benötigt, um wenigstens die Chance zu haben, den Täter ermitteln zu können, ist der Beschluss des Landgerichts völlig zu Recht ergangen.
Keine Reaktion von Instagram – trotz wirksamen Beschlusses
Da Instagram trotz des Beschlusses nicht reagierte, forderten wir diese zur Beauskunftung auf. Eine solche verweigert Instagram – bzw. Facebook – jedoch und vertritt die Ansicht, dass der Beschluss des Landgerichts Frankfurt die Beauskunftung lediglich erlauben, Facebook hierzu nach dem Tenor jedoch nicht verpflichten würde. Eine Auskunft würde erst dann erfolgen, wenn unsere Mandantin einen Titel erwirkt, der Facebook zur Beauskunftung ausdrücklich verpflichtet. Nachdem unsere Mandantin nunmehr ein Jahr auf den Gestattungsbeschluss warten musste, um wenigstens die Möglichkeit zu erlangen, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen, möchte Facebook nunmehr, dass sie ein weiteres Verfahren anstrengt, dass aller Voraussicht nach mindestens ebenso lange andauern wird, obwohl bereits gerichtlich festgestellt wurde, dass es sich vorliegend um Straftaten im Sinne des § 1 Abs. 3 NetzDG handelt. Dass dies nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, ist Facebook sicherlich ebenso klar, wie jedem anderen.
Facebook lässt ausdrücklich mitteilen, dass es einen Auskunftsanspruch als nicht gegeben erachtet und zwar dies, obwohl das Landgericht bereits ausdrücklich festgestellt hat, dass es sich bei den verbreiteten Äußerungen über unsere Mandantin um Straftaten handelt und der Auskunftsanspruch, der sich aus § 242 BGB ableitet, damit fraglos gegeben ist.
Vereitelungsversuche von Facebook – Facebook schützt mit seinem Verhalten Straftäter und verhöhnt die Opfer
Facebook versucht damit – neben weiteren Schikanen, wie beispielsweise der Verweigerung der Annahme von Zustellungen oder der Bestätigung, ob die Beauskunftung an die Staatsanwaltschaft erschöpfend war – weiterhin, die Täter derartig schwerwiegender sexueller Beleidigungen und Verleumdungen zu schützen. Gegen den Beschluss des Landgerichts hat Facebook nunmehr Beschwerde eingelegt – diese wurde vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen, nunmehr hat das Oberlandesgericht darüber zu befinden.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg werden jedoch alles daran setzen, der Antragstellerin zu ihrem Recht zu verhelfen und die begehrte Auskunft von Facebook zu erlangen, nötigenfalls mit erneuter gerichtlicher Hilfe.
Sind auch Sie Opfer anonymer Hetze oder von Hass im Internet? Dann zögern Sie nicht, die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg zu kontaktieren.