
Urteil im Urheberrecht erstritten! Media Kanzlei wehrt unberechtigte Ansprüche eines Fotografen ab
Der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg gelang es, die Klage eines Fotografen abzuwehren, der den Nutzer der Fotografien unberechtigter Weise auf Unterlassung in Anspruch nahm.
Auf Schadensersatz verklagt aufgrund angeblich verletzter Lizenzklauseln
Der Mandant der Media Kanzlei ließ ein professionelles Fotoshooting zu beruflichen Zwecken durchführen. Dabei stellte er sicher, dass die Nutzungsrechte zu jeglicher Art von Veröffentlichung bei ihm liegen sollen, dies wurde ausdrücklich vor der Übergabe der Fotografien mit dem Fotografen vereinbart. Mit einer später gestellten Rechnung versuchte der Fotograf nachträglich unseren Mandanten mit „Lizenzklauseln“ zu beschränken. Nachdem unser Mandant die geschossenen Fotos dann zu Recht für Wahlkampfzwecke nutzte, wurde er plötzlich vom Fotografen zur Unterlassung der Nutzung aufgefordert und auf Schadensersatz sowie Auskunftserteilung verklagt.
Media Kanzlei bewirkt positives Urteil
Im Berufungsverfahren konnte die Media Kanzlei für ihren Mandanten nun ein positives Urteil vor dem Landgericht Frankfurt erstreiten. Das Landgericht entschied zugunsten unseres Mandanten, dass gegen ihn kein Anspruch auf Schadensersatz oder aus einer sonstigen Urheberrechtsverletzungen besteht, zudem hat er keine Auskunftspflicht gegenüber dem Fotografen gem. § 101 Abs. 1 UrhG.
Späte Lizenzklauseln nicht wirksam
Das Landgericht begründet dies zu Recht damit, dass im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln war, dass unser Mandant bei Vertragsschluss nicht nur beschränkte, sondern ausschließliche Nutzungsrechte an den Fotos erhalten hat. Etwaige Nutzungsbeschränkungen sollten nämlich immer so genau wie möglich beschrieben werden, was der Fotograf aber nicht tat. Auch die mit der Rechnung nachträglich vorgelegten „Lizenzklauseln“ der Gegenseite können daran nichts mehr ändern, da diese laut Landgericht nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Unser Mandant darf also weiterhin die Fotos für seine Zwecke nutzen.
Wir sind für Sie da
Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns unter anderem auf Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Unsere Anwälte kämpfen jeden Tag um Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite suchen.