Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat am 21.09.2016 an Herrn Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber und Medienrecht zu führen.