Verletzung des Rechts am eigenen Bild eines Kindes
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg sind erfolgreich gegen die ungenehmigte Verbreitung von Videos, die ein Kind bei einer Gesangsaufführung zeigen, vorgegangen.
Gesangsaufführung der Musikschule
Die Videos zeigten das Kind bei einer vermeintlich harmlosen Gesangsaufführung der Musikschule, in der das Kind Unterricht nahm. Der Inhaber der Musikschule nahm das Video ohne Genehmigung des Kindes und der Eltern auf und stellte es zur Bewerbung seines Lehrangebots auf YouTube sowie auf die Webseite der Musikschule.
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Das Aufnehmen und die Veröffentlichung der Videos stellt jedoch eine eklatante Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, da jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden wann, wo und auf welche Art und Weise sein Bildnis veröffentlicht und zu welchem Zweck es anschließend verwendet wird. Selbst wenn sich der Abgebildete in der Öffentlichkeit bewegt oder gar öffentlich vor einem Publikum auftritt, darf er dennoch nicht ohne Weiteres ohne seine Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden. Schon gar nicht muss der Abgebildete dulden, dass das ungenehmigt aufgenommenes Bildnis verbreitet und zwangskommerzialisiert wird.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg sind gegen den Verbreiter der Videos vorgegangen und haben die Löschung der Videos aus dem Internet sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung vom Inhaber der Musikschule erwirkt.
Rechtsanwältin Marina Lutz:
„Das Recht am eigenen Bild ist gerade in der heutigen Zeit immensem Verletzungspotential ausgesetzt. Fotos oder Videos werden oft unbedacht in das Internet gestellt. Einmal ins Netz gelangt, sind solche Fotos nur schwer löschbar. Daher muss bei Bildrechtsverletzungen im Internet besonders schnell gehandelt werden. Vor allem gegen die ungenehmigte Veröffentlichung von Kinderbildern sollte vorgegangen werden, da sich Kinder insoweit nicht selbst schützen können. Infolge der Veröffentlichung ihrer Bilder – insbesondere im Zusammenhang mit der Nennung ihres Namens oder der Schule auf die sie gehen – verlieren sie ihre Anonymität und werden so auch in de realen Welt unnötigen Gefahren ausgesetzt.“
Persönlichkeitsschutz / Schutz der ausübenden Künstler
Wenn Sie Fragen zum Persönlichkeitsschutz haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.
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Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg stehen Ihnen gerne zur Seite, sollte auch Ihr Bildnis – oder das Ihres Kindes – ohne Ihren Willen veröffentlicht werden.